Antwort 11.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Aus dem Nichtvorhandensein einer bestimmten Vergleichsrechnung folgt kein gesetzgeberisches Versäumnis
Aus dem Nichtvorhandensein einer bestimmten Vergleichsrechnung folgt kein gesetzgeberisches Versäumnis
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch.de.
Die Länder übernehmen wichtige Aufgaben und sorgen dafür, dass regionale Besonderheiten berücksichtigt werden.