
Das ist leider nicht auszuschließen. Wichtig ist eine rechtliche Einschränkung für die Verwendung des eingeschmolzenen Metalls aus Reaktoren.
Das ist leider nicht auszuschließen. Wichtig ist eine rechtliche Einschränkung für die Verwendung des eingeschmolzenen Metalls aus Reaktoren.
Das ist in der Tat ein Problem und entspricht mM auch nicht dem Minimierungsgebot.
Ich teile die Kritik, die in Ihren Fragen zum Ausdruck kommt.
Das sog. Technocentre wurde noch nicht genehmigt. Die schadlose Verwertung von Anlageteilen im Ausland darf nur unter Einhaltung strenger Regeln stattfinden.
Plutonium muss in den Brennelementen verbleiben, der Reaktorbetrieb wird daraufhin kontrolliert. Bei der Freigabe spielen v.a. andere Radionuklide eine Rolle.
Das Freimessungsverfahren bedarf erhöhter Transparenz und Information. Die Freigabewerte sind nicht starr, sondern werden in einem lernenden Prozess angepasst.