Der Deutsche Bundestag hat damit eine gute Grundlage geschaffen, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung.
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Antwort 03.07.2025 von Christoph de Vries CDU
Antwort 05.09.2025 von Christoph de Vries CDU
Die Bundesregierung will digitale Arbeitsprozesse stärken, Fortbildungsprogramme ausbauen und gleichzeitig überflüssige Bürokratie abbauen.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 18.08.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Wenn Ihnen die angefragten Informationen nicht vorliegen und auch nicht ohne erheblichen Aufwand besorgt werden können, kann Ihnen das Gericht das nicht zum Vorwurf machen. Dementsprechend sieht § 27 FamFG auch keine Rechtsfolgen vor, wenn angefragte Informationen nicht beigebracht werden können.
Antwort 23.06.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Nach meiner Auffassung ist da § 26 FamFG eindeutig.
Antwort ausstehend von Stefan Nacke CDU