Frage von Beate K. • 10.07.2025

Antwort ausstehend von Roland Theis CDU
Niemandem darf der Weg in den Staatsdienst aufgrund seiner bloßen AfD-Mitgliedschaft verwehrt werden. Dafür bräuchte es zwingend immer eine Einzelfallprüfung.
Niemandem darf der Weg in den Staatsdienst aufgrund seiner bloßen AfD-Mitgliedschaft verwehrt werden. Dafür bräuchte es zwingend immer eine Einzelfallprüfung.
Niemandem darf der Weg in den Staatsdienst aufgrund seiner bloßen AfD-Mitgliedschaft verwehrt werden. Dafür bräuchte es zwingend immer eine Einzelfallprüfung.
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