
Antwort 09.09.2005 von Daniel Hubert NPD
Sehr geehrter Herr Knichelmann,
Ihre Frage läßt sich in wenigen, kurzen Sätzen beantworten:

Sehr geehrter Herr Knichelmann,
Ihre Frage läßt sich in wenigen, kurzen Sätzen beantworten:
Zweite Antwort:
Sehr geehrter Herr Moll,
Lieber Herr Recha,
man kann das Ehegattensplitting nur sowohl für Ehepaare OHNE, als auch für Ehepaare MIT Kindern abschaffen. Würde man es nur für Ehepaare OHNE Kinder abschaffen, wäre es nicht mehr das Ehegattensplitting.
Sehr geehrter Herr Mueller,
Sehr geehrter Herr Wobisch,
für Ihre E-Mail zum Thema "Kopftuchverbot" danke ich Ihnen.