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Axel E. Fischer
(...) Dieser Gefühlsausbruch hat vor allem jene FraktionskollegenFraktionskollegens Gesetzt ebenfalls ablehnten, die jedoch im Interesse einer einheitlichen Fraktionsmeinung im Bundestag mit "ja" votiert haben. Deshalb habe ich mich hierfür bei ihnen entschuldigt. (...)
(...) Ihre erste Grundannahme - dass der Bund für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich sei - ist nicht richtig: Zuständig ist der Bund nur für seine eigenen Arbeitsplätze und öffentlichen Gebäude sowie laut Grundgesetz für "unmittelbare" Gesundheitsgefährdungen. Da es sich bei den gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens um mittelbare Folgen handelt, ist der gesamtstaatliche Gesetzgeber nicht zuständig. (...)
Sehr geehrter Herr Ziemer,