(...) Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig. Diese Auffassung konnten wir in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesjustizministeriums durchsetzen, der diese verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen noch vorsah. Insofern kann ich Ihren Hinweis, "einfach den Gesetzentwurf von Rot/Grün anzunehmen" nicht nachvollziehen. (...)
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(...) Im Todesfall kann der Verstorbene nicht mehr für den Unterhalt des Partners Sorge tragen. Für solche Notfälle werden Rentenansprüche des Verstorbenen auf den verbleibenden Partner übertragen – die so genannte Witwenrente. Bei den von Ihnen angesprochenen Ansprüchen auf Unterhalt lebt jedoch der unterhaltspflichtige Partner noch. (...)
(...) Ebenso ist die Rechtssprechung in Polen nicht mit der russischen Rechtssprechung vergleichbar. Die polnische Regierung hat sich jedoch in letzter Zeit besonders mit ihren Äußerungen zu Homosexualität von den anderen EU-Ländern entfernt. Hier ist dringend eine Korrektur erforderlich. (...)
(...) Genau dieser Problematik sind wir als Gesetzgeber nachgekommen. Die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten für den eigenen Unterhalt wird gestärkt. Demnach werden Unterhaltsansprüche in Bezug auf die Höhe oder den Unterhaltszeitraum beschränkt. (...)
(...) Bei einer Anpassung der Gesetzeslage liegt unser besonderes Augenmerk auf der Verbesserung der Befähigung der Bootsführer durch eine reformierte Ausbildung, der Zusammenführung der Rechtsvorschriften und der Stärkung der Eigenverantwortung durch verbesserte Informationen. Damit stimmen wir im Übrigen mit dem Deutschen Verkehrsgerichtstag überein, der auf seiner Tagung in Goslar entsprechende Empfehlungen verabschiedet hat. (...)
(...) Denn trotz großen Verständnisses für die Notwendigkeit der Schaffung verbindlicher Regelungen im Wassersport kann eine weitere Bürokratisierung des Sports nicht gewünscht sein. (...)