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Antje Blumenthal
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Frage von Maria S. •

Frage an Antje Blumenthal von Maria S. bezüglich Familie

Antwort 1:

Sehr geehrte Fr. Blumenthal

vielen Dank für Ihre Antwort am 01.06.2007. Doch leider fühle ich mich als Witwe total ungerecht behandelt. Zu Ihrer Antwort die ich von Ihen bekam:
"Ebenfalls denke ich nicht, dass wir die Leistungen der Witwenrente (eine Leistung aus der gemeinschaftlich finanzierten Rentenkasse) mit Ansprüchen aus dem Unterhaltsrecht vergleichen können."

Müßten Sie nicht bei dem Geld der verlassenen Ehemänner auch so sparsam umgehen, als bei den gemeinschaftlichen Kassen?

Frauen die sich nicht mehr um die Familie kümmern wollen, und da gibt es sehr viele, mir auch persönlich bekannt, die lieber das Leben noch geniessen wollen, bekommen den Schutz des Gesetzes.

Auch die Eigenverantw. wie Sie schrieben, geht hier trotzdem zu Lasten der Männer, denn wenn man nichts arbeiten will, findet man halt nichts, denn der Ehemann zahlt ja weiter. Frau hat ja eine Langzeitehe hinter sich und kann mit Ihren 40 J. as Leben noch lange geniessen.
Ich möchte nicht behaupten, das alle Frauen so sind, aber aus dem Umfeld bekannt, bei diesen ist das so, soetwas finde ich total ungerecht.

Das in die Ehe gesetzte Vertrauen kann ja wie im meinen Fall auch plötzlich zu Ende sein, nur ich konnte das nicht selber entscheiden, dass wiederum die geschiedenen Frauen ja konnten und somit sollten auch diese Frauen zu Ihrer Entscheidung stehen und nicht noch vom Gesetz unterstützt werden durch Absicherung des Ehemannes.

Witwen, müssen von heut auf morgen eine Arbeit suchen und das ganze Leben meistern, da kümmert sich ja auch keiner darum, ob man eine Langzeitehe als Hausfrau hinter sich hat.
Sogar beim Rentenausgleich sind wir benachteiligt, Geschiedene bekommen die Rentenpunkte des Mannes auf Ihr Rentenkonto, das Ihnen auch bei Wiederheirat bleibt und die Witwen bekommen wieder nichts.

mfg

M. Singer

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Sehr geehrte Frau Singer,

vielen Dank für Ihre Rückfrage.

Ich bleibe jedoch bei meiner Argumentation, die ich Ihnen bereits in der letzten Antwort erläutert habe.
Ansprüche auf Witwenrente und Ansprüche aus dem Unterhaltsrecht generieren sich aus verschiedenen Gründen.

Der Sozialstaat muss die Menschen auffangen, wenn sie sich selbst nicht helfen können. Er organisiert deshalb die grundlegenden Regeln für die finanzielle Unterstützung des Einzelnen. Das ist die Aufgabe des Staates – und diese nimmt er auch war.

Ohne Zweifel sehen die Regeln für die Verteilung finanzieller Mittel je nach Bedarfs-Fall unterschiedlich aus. Der Staat hat deshalb geregelt, dass Eltern für ihre Kinder und Ehe- und Ex-Ehepartner untereinander unterhaltspflichtig sind. Im Todesfall kann der Verstorbene nicht mehr für den Unterhalt des Partners Sorge tragen. Für solche Notfälle werden Rentenansprüche des Verstorbenen auf den verbleibenden Partner übertragen – die so genannte Witwenrente. Bei den von Ihnen angesprochenen Ansprüchen auf Unterhalt lebt jedoch der unterhaltspflichtige Partner noch. Deshalb kann und muss der Unterhalt zunächst zwischen diesen Parteien geklärt werden.

Sie sehen also, es existieren bei den von Ihnen genannten Fällen verschiedene Voraussetzungen, die unterschiedlichen Reglungen bedürfen.

Sollten Sie noch weitere Rückfragen zu Ihrem speziellen Fall haben, können Sie diese gerne direkt an mein Büro schicken.

Antje Blumenthal, MdB