Antwort 17.07.2026 von Sebastian Hartmann SPD
Der Bericht der Alterssicherungskommission ist noch kein Gesetz. Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach Abschluss der bereits laufenden Anhebung auf 67 Jahre ab 2032 moderat an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung anzupassen. Nach dem vorgeschlagenen Modell würde sich zusätzliche Lebenszeit im Verhältnis zwei zu eins auf Erwerbs- und Rentenphase verteilen.