Antwort 03.07.2026 von Christoph Ploß CDU
Derzeit liegt noch kein Gesetzentwurf vor.
Derzeit liegt noch kein Gesetzentwurf vor.
Vereinbart ist, dass diese als Paket umgesetzt werden. Das heißt: Änderungen bei der AU kommen erst, wenn auch die Termingarantie bei Fachärztinnen und Fachärzten umgesetzt wird.
Zur beabsichtigten Einführung einer verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag ist auch geplant, dass Betriebe einzel- oder tarifvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen davon abweichen können.
Eine Haltung zu diesem Thema habe ich dennoch. Und da lautet meine Antwort ganz klar : Nein!

Gleichzeitig stehen wir vor erheblichen demografischen Herausforderungen.