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Der in Ihrer Anfrage erwähnte Fall einer Duisburger Lehrerin, die über 16 Jahre hinweg trotz Krankschreibung ihr volles Gehalt bezog, ist zwar ein Extrembeispiel, verdeutlicht jedoch die Rechtslage: Solange ein Beamter oder eine Beamtin dienstunfähig ist, aber noch nicht in den Ruhestand versetzt werden kann – sei es aus medizinischen oder rechtlichen Gründen –, besteht der Anspruch auf Besoldungsfortzahlung

So etwas steht nicht auf unserer Agenda. Ziel der Koalition ist die Reduzierung der Energiepreise durch Abschaffung der Gasspeicherumlage, Senkung der Netzentgelte und der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe.

Herr Ziegler besitzt das Vertrauen der Wähler

Das Gericht hat von „leichtfertigem Verhalten beim Ausfüllen des Formulars“ gesprochen – nicht von Betrug oder gar vorsätzlichem Handeln.
