Antwort 05.04.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr B.,
Sehr geehrter Herr B.,
Bei der Berechnung der Mindestalimentation müssen immer standardisierte Fälle herangezogen werden. Und sowohl die Annahme eines 30jährigen Beamten, als auch die Annahme von zwei Kindern widerspricht in keiner Weise den bisherigen verfassungsrechtlichen Maßgaben.