
Antwort 20.08.2005 von Sonja Gaul SPD
Liebe Frau Pfitzner,

Liebe Frau Pfitzner,
Sehr geehrter Herr Korb,
Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Regelung zum EU-Haftbefehl für nichtig erklärt.

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Sehr geehrter Herr Schmidt,
Ihre Frage zur Wehrpflicht beantworte ich Ihnen wie folgt: