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Die gesetzlichen Regelungen für Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen geschärft werden.

Die Kostenträger der beruflichen Rehabilitation nehmen das Thema daher sehr ernst und sind mit ihren leistungserbringenden Partnern im steten Austausch, wie Gewaltschutzkonzepte entwickelt und umgesetzt werden können.


In der deutschen Strafjustiz gibt es mehrere Instrumente, die explizit wirtschaftlich schwächer gestellten Personen dabei helfen, finanzielle Hindernisse für den Zugang zu rechtlicher Verteidigung abzubauen und damit eine faire und damit dem Gleichheitsgebot gerecht werdende Strafverfolgung zu ermöglichen.

Insofern können Sie davon ausgehen, dass wir uns für eine weitere Förderung der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger einsetzen.