Frage von Gerold S. • 02.08.2021
Antwort von Anja Troff-Schaffarzyk SPD • 19.08.2021
Gesichtserkennungstechnik als Überwachungsmaßnahme lehne ich ab.
Gesichtserkennungstechnik als Überwachungsmaßnahme lehne ich ab.
Die Gesichtserkennung ist eine Methode der verschärften Überwachung der gesamten Bevölkerung. Sie bedeutet eine massive Einschränkung der bürgerlichen Rechte und ist daher prinzipiell abzulehnen
für Ihre Frage danke ich Ihnen. Ich habe Ihnen diese bereits per E-Mail beantwortet.
Deutschland darf nicht an der Entwicklung, Verbreitung oder Verbesserung von Technologien der Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung und Verhaltensmusteranalyse mitwirken.
Früherer konsequentere Durchführung der Maßnahmen wäre zielführend gewesen.
Das Cannabiskontrollgesetz ist unser umfassender Vorschlag für die regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene.