
[Der Gesetzentwurf] stellt eine strafrechtliche Lösung in Aussicht, die sowohl das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als auch die staatliche Schutzpflicht des Lebens berücksichtigt.
[Der Gesetzentwurf] stellt eine strafrechtliche Lösung in Aussicht, die sowohl das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als auch die staatliche Schutzpflicht des Lebens berücksichtigt.
In unserer kapitalistischen Gesellschaft scheint ja alles einen Preis zu haben, aber fast nichts mehr einen Wert.
Wir wollen den assistierten Suizids ermöglichen, aber nicht fördern
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf und dem Antrag deutlich machen, dass wir die betroffenen Menschen bei dieser Entscheidung nicht allein lassen.
Wir wollen Suizide nicht komplett verhindern, das geht auch gar nicht, sondern wir wollen Selbstbestimmung sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Neuregelung der Suizidbeihilfe einige Hinweise gegeben:
Im Zuge dieser Änderung ist auch geregelt worden, dass eine 3G-Vorgabe für Gottesdienste vorerst nicht eingeführt wird.