
Eine Gerichtsverhandlung hat nicht den Zweck der Massenunterhaltung. Insofern scheint das Fernsehen kein geeignetes Übertragungsmedium zu sein.
Eine Gerichtsverhandlung hat nicht den Zweck der Massenunterhaltung. Insofern scheint das Fernsehen kein geeignetes Übertragungsmedium zu sein.
Die Entscheidung hierüber würde dann nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes fallen, nicht durch eine politische Entscheidung der Bundesregierung
Eine pauschale Antwort auf die Frage ist schwierig zu geben, da sehr viele Faktoren den Sachverhalt beeinflussen und viele Argumente sich gegenüberstehen.
Die 2017 erfolgte Veränderung durch das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren halte ich für ausreichend.
die Frage des Umgangs mit dem so genannten „Atomdeal“ ist eine, die – soweit ich weiß – von unserer grünen Außenministerin Annalena Baerbock auch im europäischen Raum sowie mit europäischen Partnern weltweit diskutiert wird.