Antwort 05.09.2005 von Klaus Uwe Benneter SPD
Sehr geehrter Herr Korpys,
Sehr geehrter Herr Korpys,

Sehr geehrter Herr Michael Heinrich,
in Beantwortung Ihrer Fragen (Thema Schornsteinfegermonopol) möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Sehr geehrter Herr Heinrich,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Lieber Herr Heinrich,
Sehr geehrter Herr Heinrich,
beiliegend meine Antwort auf Ihre Fragen:
1. In dem Vertragsverletzungsverfahren moniert die europäische Kommission im
deutschen Schornsteinfegerwesen folgende Verstöße gegen EU-Recht:

Sehr geehrter Herr Heinrich,