
Sehr geehrter Herr Holleczek,
haben auch Sie Dank für Ihre E-Mail zum Thema Diätenerhöhung. Ich darf Sie bitten, meinen Standpunkt der Antwort an Herrn Riester zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe
Sehr geehrter Herr Holleczek,
haben auch Sie Dank für Ihre E-Mail zum Thema Diätenerhöhung. Ich darf Sie bitten, meinen Standpunkt der Antwort an Herrn Riester zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe
(...) Gleichwohl nehme ich Ihre Rückmeldung sehr ernst und werde sie in meine weiteren Überlegungen einbeziehen. Dabei bin ich den seitens der Gerichte gegen die Pendlerpauschale aufgeführten Argumenten aufgeschlossen. Ich bitte aber auch, nicht zu vergessen, dass für Menschen, die ihren Wohnort in der Nähe ihres Arbeitsplatzes haben und dafür oftmals deutlich höhere Mieten zahlen müssen keinerlei steuerliche Vergünstigung besteht. (...)
(...) Sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklären, müssten wir zur alten Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer zurück. Dabei wären dann sicherlich niedrigere Beträge als die 30 Cent pro Kilometer ein gangbarer Weg, bei dem sowohl Gerechtigkeitserwägungen als auch Konsolidierung der Staatsfinanzen berücksichtigt würden. (...)
(...) Die Große Koalition muss so schnell wie möglich Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger schaffen, in wie weit ihre Fahrkosten zur Arbeit steuerlich anerkannt werden. Die politisch verfehlte Kürzung der Pendlerpauschale muss umgehend korrigiert werden. Jegliche weitere Verzögerung durch Union und SPD geht voll zu Lasten der Steuerpflichtigen. (...)
(...) Ich bin in der glücklichen Lage, meinen absoluten Traumjob im Jahre 2002 mit 27 Jahren durch die Wahl zum Deutschen Bundestag bekommen zu haben. Mir macht es viel Freude in den verschiedensten Themen für unseren Wahlkreis, für die Bürgerinnen und Bürger meiner Heimat und für mein Vaterland im Deutschen Bundestag kämpfen zu dürfen. (...)
(...) Das Grundgesetz hebt also auf das Amt, welches ein Abgeordneter ausübt, und auf durch dieses entstehenden Belastungen ab -- nicht auf Herkunft oder Bildungsweg des Mandatsträgers. Die Entschädigung soll die Abgeordneten gleichstellen, da sie alle das gleiche Amt ausüben, in welches sie vom Volk gewählt wurden. Würde man sich hinsichtlich der Entschädigung nach der Ausbildung und nicht nach dem ausgeübten Amt richten, führte dies zu einer nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem. (...)