Antwort ausstehend von Mechthild Heil CDU
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Antwort 16.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten unterliegen der vollen Einkommensteuer wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch, ohne feste prozentuale Versteuerung – die Steuer hängt vom individuellen Gesamteinkommen und Progressionssätzen ab.
Antwort ausstehend von Jürgen Hardt CDU
Antwort ausstehend von Thorsten Frei CDU
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Birgit Butter CDU