Antwort ausstehend von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 16.08.2005 von Norman Bordin NPD
Auch in der zweiten Instanz wurde vom Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder Bundesverteidigungsminister Struck die Nutzung des Bombenabwurfplatzes in der Wittstocker Heide verwehrt, bis die Eigentümerfrage endgültig geklärt ist.

Antwort ausstehend von Werner Zuse BüSo
Antwort 07.09.2005 von Hans-Peter Uhl CSU
Sehr geehrter Herr Hernacz,
Zunächst einmal möchte ich mich für Ihre Frage bedanken.

Antwort ausstehend von Klaus Schreer Die Linke

Antwort 14.08.2005 von Stephanie Jung SPD
Sehr geehrter Herr Hernacz,