Antwort 07.09.2005 von Klaus W. Lippold CDU
Sehr geehrter Herr Hall,
Sehr geehrter Herr Hall,
Sehr geehrter Herr Rebholz,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.8.2005.
Sehr geehrter Herr Rebholz,
Sehr geehrter Herr Eckert,
die Entschädigungsregelungen für politisch in der DDR verfolgte Menschen folgte und folgt den Regelungen für die Opfer des NS-Regimes. Insoweit kenne ich keine Schlechterstellung von Opfern des DDR-Regimes.