Antwort 18.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Ein verpflichtendes Rentensplitting darf Erwerbsbiografien von Frauen nicht verschlechtern, sondern muss Altersarmut gezielt verhindern.
Ein verpflichtendes Rentensplitting darf Erwerbsbiografien von Frauen nicht verschlechtern, sondern muss Altersarmut gezielt verhindern.
Die Begutachtung ist gesetzlich geregelt. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass eine Entscheidung über Leistungen den Interessen des Versicherten und denen der Versichertengemeinschaft gerecht wird.
Die Unabhängigkeit von Gutachtern ist gesetzlich und organisatorisch verankert. Gutachter sollen ausschließlich nach medizinischen und fachlichen Kriterien entscheiden und dabei nur ihrem Gewissen unterworfen sein. Um dies zu gewährleisten, gelten folgende Grundsätze: