Antwort 11.11.2025 von Uwe Feiler CDU
Die Beratungen dazu laufen derzeit auf europäischer Ebene zwischen Rat, Kommission und Parlament. Eine Entscheidung liegt momentan nicht beim Deutschen Bundestag.
Die Beratungen dazu laufen derzeit auf europäischer Ebene zwischen Rat, Kommission und Parlament. Eine Entscheidung liegt momentan nicht beim Deutschen Bundestag.
Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein
Richtig ist: Wird ein Privatversicherter sozial hilfebedürftig, sind private Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Wer Bürgergeld bezieht und privat versichert ist, ist in der Regel in diesem Basistarif versichert. Die zusätzlichen Kosten hierfür werden auf sämtliche Versicherte in der privaten Krankenversicherung umgelegt.
Ich habe Vertrauen in die Wahlhelfer*innen und den Rechtsstaat. Beides verdient Respekt und keinen Generalverdacht.