Antwort 05.07.2026 von Martina Machulla CDU
Nach geltendem niedersächsischem Recht darf Totenasche grundsätzlich nicht im eigenen Garten verstreut werden.
Nach geltendem niedersächsischem Recht darf Totenasche grundsätzlich nicht im eigenen Garten verstreut werden.

Kopplung Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung: Ja, mit Beachtung der persönlichen gesundheitlichen Situation, die viel mit der Art der Arbeit, aber auch mit der eigenen Resilienz und dem Lebensstil zu tun hat.
Ich bin generell gegen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters, da es sich dabei faktisch um eine Rentenkürzung handelt