Frage von Frau E. • 16.04.2022

Antwort von Marco Buschmann FDP • 19.04.2022
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
7 Jahre alte Beleidigung, für die ich mich damals entschuldigt habe.
Bestmögliche Aufklärung sollte Schwangerschaftskonflikte verhindern, Strafe ist keine Lösung.
Gleichzeitig bin ich mir aber der Tatsache bewusst, dass gerade Männer ihr Handeln in Bezug auf Gleichstellungs- und Respektsfragen immer wieder reflektieren müssen. Das tue auch ich.
Rücktrittsforderungen können aus vielerlei Gründen erfolgen, das Geschlecht ist jedoch nie ein Grund!