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Wichtig ist zugleich: Innerhalb der EU gibt es Koordinierungsregeln der Sozialversicherung. So werden Renten aus den jeweiligen Ländern je nach Einzahlung getrennt berechnet, in der Gesamtbiographie jedoch gemeinsam berücksichtigt. Über die EU hinaus hat Deutschland auch mit weiteren Ländern entsprechende Koordinierungsvereinbarungen und Sozialversicherungsabkommen. Je nach Land wäre dies im Details zu prüfen.
Für weitere Rentenansprüche müssen Sie sich an den Rentenversicherer des jeweiligen Landes wenden, in dem Sie auch noch rentenversichert waren.
Gesetzgebungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden im Deutschen Bundestag auf Grundlage umfangreicher Anhörungen, Stellungnahmen von Fachverbänden sowie der Zuarbeit der zuständigen Ministerien vorbereitet.