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Kristin Brinker
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Frage von Matthias M. •

Bundesregierung strebt 30 % Bio-Fläche bis 2030. Welche Position beziehen Sie zu dieser Zielrichtung?

Sehr geehrte Frau Brinker,

Die Bundesregierung strebt 30 % Bio-Fläche bis 2030 an – Berlin liegt derzeit bei 15,3 %. Um diese Lücke zu schließen, gilt Agri-Photovoltaik als vielversprechend. Um sie wirklich nachhaltig zu gestalten, wird zunehmend die Ausrichtung an Cradle-to-Cradle (C2C)-Prinzipien gefordert, inklusive der Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme, was eine länderübergreifende Arbeitsgruppe aktuell vorbereitet .

Befürworten Sie C2C-konforme Agri-PV als Instrument zur Steigerung des Bio-Anteils in Berlin?

Welche konkreten Schritte (Flächen, Förderung, Planungsrecht) wollen Sie unternehmen, um Berlin hierbei als Vorreiter zu positionieren?

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Antwort von AfD

Sehr geehrter Herr M.,

ökologische Landwirtschaft kann zum Schutz von Böden und Gewässern sowie zur regionalen Lebensmittelversorgung beitragen. Eine starre Vorgabe von 30 Prozent Bio-Fläche bis 2030 halten wir dennoch nicht für sinnvoll. Entscheidend sind Qualität, Wirtschaftlichkeit und die Nachfrage der Verbraucher – unabhängig davon, ob ein Betrieb ökologisch oder konventionell arbeitet.

Die Verbindung von Ökolandbau und Agri-Photovoltaik ist aus unserer Sicht nicht zwingend. Eine PV-Anlage macht aus einem konventionellen Betrieb keinen Biobetrieb. Auch „Cradle to Cradle“ betrifft vor allem Rückbau und Wiederverwertung der technischen Bauteile, nicht die landwirtschaftliche Bewirtschaftung.

Gut recycelbare und vollständig rückbaubare Anlagen sind zu begrüßen. Daraus sollte aber weder ein Anspruch auf Förderung noch die automatische Anerkennung als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme entstehen. Eingriffe in Natur und Landschaft müssen weiterhin im Einzelfall bewertet werden.

Berlin verfügt zudem nur über begrenzte landwirtschaftliche Flächen. Ein großer Teil der Berliner Stadtgüter liegt in Brandenburg, wo die Planungshoheit bei den dortigen Kommunen und dem Land Brandenburg liegt.

Beim Ausbau der Photovoltaik geben wir Dächern, Parkplätzen sowie bereits versiegelten Gewerbe- und Industrieflächen den Vorrang. Landwirtschaftliche Nutzflächen sollen vor allem der Lebensmittelproduktion dienen. Einzelne Modellvorhaben kann man prüfen, wenn die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleibt und Rückbau, Bodenverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit gesichert sind.

Neue pauschale Förderprogramme oder planungsrechtliche Sonderregelungen für Agri-PV befürworten wir nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kristin Brinker

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