Frage von Marco H. • 05.09.2024
Antwort ausstehend von Julia Verlinden Bündnis 90/Die Grünen
Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden
Deshalb wollen wir das Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht modernisieren.
Wir haben im Familienrecht einen Reformstau. Denn die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht aber nicht. Das wollen wir insbesondere mit den geplanten Reformen des Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrechts ändern.
Klar ist: Im Familienrecht besteht Reformstau.