
Antwort ausstehend von Hendrik Streeck CDU

Ihre Frage betrifft in erster Linie die Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes.
Wenn eine Einigung mit dem Kostenträger Bezirk nicht herbeigeführt werden kann, steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen