
Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht.
Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht.
Sofern aufgrund von Unterhaltszahlungen das Kindergeld nicht in vollem Umfang für die Bedarfsdeckung des Kindes eingesetzt werden muss, wird der übersteigende Betrag beim kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen anspruchsmindernd auf das Bürgergeld berücksichtigt
Explizit setzen wir uns u.a. für die Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Möglichkeit der Erhebung von Beiträgen, den so genannten Staßenausbaubeitragssatzungen, ein
Ich bin für eine Abschaffung der STRABS, wie sie im Moment umgesetzt wird.