Frage von Margarete P. • 02.09.2025

Antwort von Sarah Vollath Die Linke • 12.09.2025
Folgende Daten sind uns bekannt:
Folgende Daten sind uns bekannt:
Bitte beachten Sie, dass für Landes- und Kommunalbeamte wiederum die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind, da das Beamtenrecht dort in Teilen abweicht.
Zu Ihrer Frage: Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Sommerinterview klargestellt:
Alle Rechtsfragen zu dem Thema sind hier sehr gut erläutert: https://www.bundestag.de/resource/blob/992656/WD-3-003-24-pdf.pdf