Die Betriebsrenten im öffentlichen Dienst beruhen auf einem Tarifvertrag, die von Ihnen genannte gesetzliche Vorgabe ist insoweit nur eine Mindest-Regelung. Es ist also an den Tarifvertragsparteien, eine höhere Anpassung von Betriebsrenten zu regeln. Ich möchte und kann mich in diese ureigene Aufgabe der Sozialpartner nicht einmischen.
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