Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Robert S. • 05.12.2007
Antwort von Robert Heinemann CDU • 05.12.2007 (...) Es gilt für uns weiterhin der Beschluss der Enquete-Kommission - allerdings kann man die aktuellen Äußerungen der SPD so verstehen, dass sie im Gegensatz zu uns und im Gegensatz zur Empfehlung der Enquete-Kommission die Entscheidung der Schule über die weitere Schullaufbahn nach Klasse 6 abschaffen will. Vielleicht sollten Sie die Frage daher einmal Herrn Eggloff und Herrn Buss stellen. (...)
Frage von Renate G. • 04.12.2007
Antwort von Christa Goetsch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 06.03.2008 (...) Grundsätzlich gilt in Hamburg nach wie vor das Elternwahlrecht - d.h. sie haben ein Recht darauf, für Ihre Tochter einen Platz an einer Gesamtschule zu bekommen. (...)
Frage von Renate G. • 04.12.2007
Antwort von Robert Heinemann CDU • 04.12.2007 (...) Zum anderen beruht das von Ihnen geschilderte Problem auf der sehr zersplitterten Hamburger Schulstruktur. Durch die Einführung der Stadtteilschule wird sich dieses Problem deutlich entschärfen. So werden künftig alle Stadtteilschulen - also auch die bisherigen Haupt- und Realschulen - auch zum Abitur führen. (...)
Frage von Renate G. • 04.12.2007
Antwort von Britta Ernst SPD • 19.12.2007 (...) Leider ist vom CDU Senat bisher wenig über die Umsetzung der Beschlüsse der Enquete-Kommission zu hören, die sich ja mehrheitlich für Stadtteilschulen ausgesprochen hat. Das verstärkt natürlich die Unsicherheit vor Ort. (...)
Frage von Brigitte M. • 01.12.2007
Antwort von Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 29.04.2008 (...) Die Föderalismusreform 2006 hat den Bund jedoch aus der Bildungspolitik heraus gedrängt. Mit der Abschaffung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung ist ein wichtiges Steuerungsinstrument entfallen und der Bund hat keinerlei Möglichkeit mehr, Bildungsprogramme anzustoßen. So kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen -mit teilweise fragwürdigen Folgen. (...)
Frage von Alex S. • 28.11.2007
Antwort von Heinz Paula SPD • 17.12.2007 (...) Muslimische Schüler können sich – auf Antrag – für das Fest des Fastenbrechens und für das Opferfest jeweils für die ersten beiden Tage befreien lassen. Das sind also maximal vier Tage im Jahr. (...)