Antwort 03.03.2006 von Joachim Mertes SPD
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrte Frau Meyer,


Sehr verehrte Frau Koch,

Sehr geehrter Herr Sohns,
erst vor kurzem ist ein Bürgerentscheid in Waiblingen, an dem ich aktiv
mitbeteiligt war leider gescheiter.Nach bayrischem Recht wäre der Entscheit

Eine deutlichverbesserte Bürgerbeteiligung liegt mir sehr am Herzen. In der Tat haben die Vorschriften zum Quorum in § 21 der GemO oftmals einen Verhinderungscharakter. M.E.