Frage von Uwe C. • 10.06.2025

Antwort ausstehend von Sebastian Fiedler SPD
Das Abgeordnetengesetz regelt ausdrücklich und abschließend, welcher Personenkreis zu welchem Zeitpunkt Informationen über Prüfverfahren und deren Abschluss erhält. Darüber hinaus kann die Bundestagsverwaltung keine Auskunft geben. Sie kann auch nicht die Namen der Abgeordneten, gegen die Prüfverfahren geführt wurden, veröffentlichen.
Ich beurteile die Arbeit der Bundesministerin für Wirtschaft und Klimaschutz, Katherina Reiche, in den ersten Monaten absolut positiv. Nach den Jahren der Ampel-Rezession bringt sie wichtige Impulse für mehr Wirtschaftswachstum sowie für eine bessere Energiepolitik, beispielsweise, indem sie zurecht für eine realitätsnahe, technologieoffene und sozial ausgewogene Wärmewende wirbt.