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Die Frage der äquivalenzgewichteten Einkommensgrenze wurde im Gesetzgebungsverfahren durchaus diskutiert. Sie wurde jedoch aus Vereinfachungsgründen verworfen, um die Prämie administrativ einfach und schnell auszuschütten.
Unbestritten ist, dass wir bereits heute bei vielen Therapeuten lange Wartezeiten, unbesetzte Stellen und fehlende Akutkapazitäten sehen und dass es bei Heilmitteln nicht um irgendeinen Randbereich geht, sondern um einen unverzichtbaren Teil der gesundheitlichen Versorgung.
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