Antwort 12.03.2026 von Pascal Reddig CDU
Zeiten der Kindererziehung werden rentenrechtlich angerechnet und können den späteren Rentenanspruch erhöhen. Auch bei der Pflege von Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen Beitragszeiten entstehen, etwa wenn die Pflegekasse Rentenbeiträge für die pflegende Person zahlt.