
Wie Sie wissen, ist für viele ausländische Studentinnen und Studenten die Sprachbarriere ein zentraler Grund, um nicht in Deutschland, sondern in einem englischsprachigen Land zu studieren.
Wie Sie wissen, ist für viele ausländische Studentinnen und Studenten die Sprachbarriere ein zentraler Grund, um nicht in Deutschland, sondern in einem englischsprachigen Land zu studieren.
die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
Dort wird auch die Familienzusammenführung neu geregelt werden und in diesem Zusammenhang auch das Erfordernis des Sprachnachweises vor Einreise diskutiert und voraussichtlich auch gestrichen werden.
Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Wir werden dabei nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken, wie im Koalitionsvertrag geschrieben.
in bestimmten Härtefällen ist eine Ausnahme vom A1-Sprachnachweis möglich.