
Die Pflicht zur Mitwirkung im Asylverfahren ist im Asylgesetz (AsylG) verankert. Dazu gehört auch die Verpflichtung, alle für das Verfahren relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Die Pflicht zur Mitwirkung im Asylverfahren ist im Asylgesetz (AsylG) verankert. Dazu gehört auch die Verpflichtung, alle für das Verfahren relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Nein, mir ist nicht bekannt, welche Daten von ukrainischen Flüchtlingen erhoben werden. Fakt ist, dass zu Beginn des Krieges sehr schnell eine pauschale Lösung für Zugang und auch Versorgung für alle Ukrainer durch die EU und auch Deutschland beschlossen wurde, um unkompliziert und unbürokratisch zu helfen.
Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.
Das Strafrecht sollte für alle Menschen gleich gelten. Wer hier Straftaten begeht, muss unabhängig von seiner Herkunft bestraft werden und gegebenenfalls seine Haftstrafe in Deutschland verbüßen.
Mit Blick auf Änderungen bei Migration und den Regeln für Zu- und Einwanderung sehen wir hier Schnittmengen.