
Sie besitzen eine EU-Staatsbürgerschaft, deswegen stand rechtlich der deutschen Einbürgerung nichts im Wege. Wie damit umgegangen wird, dass Sie jedoch eine Staatsangehörigkeit verschwiegen haben, kann ich in Ihrem Fall nicht beurteilen.
Sie besitzen eine EU-Staatsbürgerschaft, deswegen stand rechtlich der deutschen Einbürgerung nichts im Wege. Wie damit umgegangen wird, dass Sie jedoch eine Staatsangehörigkeit verschwiegen haben, kann ich in Ihrem Fall nicht beurteilen.
Eine Niederlassungserlaubnis ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung
Sehr geehrter Herr O.,
Die Einstufung, ob ein Land als sicheres Herkunftsland gilt, erfolgt durch ein Gesetz, das vom Bundestag beschlossen werden muss. Grundlage dafür sind die Kriterien, dass in dem Land keine politische Verfolgung stattfindet und die allgemeine Sicherheitslage als stabil angesehen wird
In meiner Heimatstadt habe ich selbst eine Tafel mitgegründet.