Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Jan M. • 18.08.2008
Antwort von Bernhard Suttner ÖDP • 18.08.2008 (...) wenn die CSU einsieht, dass aus ethischen und naturwissenschaftlichen Gründen die Nutzung der Atomkraft nicht verantwortet werden kann, und wenn sie bereit ist, den Anbau genveränderter Pflanzen auf den Staatsgütern sofort zu stoppen, dann wird sich die ödp/Bündnis für Familien einer konstruktiven Zusammenarbeit nicht verweigern. Aber die beiden genannten Punkte sind für uns unverzichtbar; wir könnten niemals die Fortsetzung der Atomgefahr und die mutwilligen, gentechnischen Eingriffe in die evolutionäre Schöpfung akzeptieren. (...)
Frage von Gisela S. • 14.08.2008
Antwort ausstehend von Alfred Sauter CSU Frage von Rüdiger F. • 14.08.2008
Antwort von Brigitte Meyer FDP • 20.08.2008 (...) Allerdings vertrete ich in einigen Punkten schon eine etwas andere Meinung. Ich würde mich persönlich nicht für eine gesetzliche Beschränkung der Wählbarkeit wie im Art. 137 (1) des GG vorgesehen einsetzen, weil ich sie nicht für notwendig und auch nicht für gerechtfertigt erachte. (...)
Frage von Rüdiger F. • 14.08.2008
Antwort von Thomas Dechant FDP • 15.08.2008 (...) Etwas problematisch sehe ich aber auch den Interessenkonflikt, der für Beamte existiert. Was ich für nötig halte ist, dass Mandatsträger, die Beamte sind, bei Entscheidungen und Gesetzen, die das Verhältnis vom Staat zu unseren Beamten betreffen, nicht mitberaten dürften. Das Stimmrecht sollten diese aber behalten. (...)
Frage von Rüdiger F. • 14.08.2008
Antwort von Katja Hessel FDP • 14.08.2008 (...) 137 Abs. 1 GG Gebrauch gemacht werden sollte und die Wählbarkeit von Beamten ausgeschlossen werden sollte. Ich sehe hier auch keine Gefahr der Gewaltenteilung, wenn Beamte in ein politisches Amts gewählt werden, so lange in diesem Fall ihre Beamtentätigkeit ruht. (...)
Frage von Rüdiger F. • 14.08.2008
Antwort von Thomas Hacker FDP • 18.08.2008 Sehr geehrter Herr Faig,
die Antworten des Kollegen aus München habe ich mir ansgeschaut, die von Ihnen gezogenen Schlußfolgerungen kann ich darin allerdings nicht ablesen.