Antwort 07.07.2026 von Alexander Jordan CDU
Zugleich sollen berechtigte Schutzinteressen berücksichtigt werden – etwa der Schutz von Beschäftigten in Behörden, sensible Informationen zu Kritischer Infrastruktur oder Sicherheitsfragen.
Zugleich sollen berechtigte Schutzinteressen berücksichtigt werden – etwa der Schutz von Beschäftigten in Behörden, sensible Informationen zu Kritischer Infrastruktur oder Sicherheitsfragen.
Einer solchen Regelung kann grundsätzlich zugestimmt werden, wenn sie fair, planbar und sozial ausgewogen ausgestaltet ist.
Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung könnte ein Baustein für ein langfristig stabiles Rentensystem sein, aber nur, wenn eine Gesamtreform sozial ausgewogen ist.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch.de.
meine Antwort lautet klar: nein.