
Wenn es keine Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gibt, begründet beispielsweise die Einstufung als Reichsbürger oder Rechtsextremist leider noch keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Wenn es keine Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gibt, begründet beispielsweise die Einstufung als Reichsbürger oder Rechtsextremist leider noch keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Das BMI plant, mit dem Gesetzentwurf weitreichende Änderungen vorzunehmen, die insbesondere Wünschen der SPD und der Grünen folgen. So sollen halbautomatische Sportwaffen erheblich eingeschränkt werden, eine Regelabfrage beim Gesundheitsamt eingeführt werden, Erstantragsteller sollen ein fachpsychologisches Gutachten vorlegen müssen und das Gastschießen in Schützenvereinen soll erheblich erschwert werden.
Die konsequente Entwaffnung von Extremisten und Terroristen ist dabei unser Ziel. Daher freut uns, dass wir dies auch als Konsens im Koalitionsvertrag (S. 108) verankern konnten.
Ich kann Ihnen versichern, dass die zuständigen Behörden bereits jetzt umfassend von Waffenverboten Gebrauch machen, um Rechtsextremist*innen und Reichsbürger*innen den Zugang zu legalen Waffen zu verwehren.
Deutschland besitzt im Vergleich zu den meisten Ländern weltweit ein sehr restriktives Waffengesetz. Die zuständigen Behörden machen in erheblichem Umfang von Waffenverboten Gebrauch, z. B. um Terroristen oder Extremisten den Zugang zu legalen Waffen zu verwehren. Für eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage bedarf es allerdings konkreter Anhaltspunkte für die Gewaltbereitschaft.
Terroristen und Extremisten dagegen gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren daher die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus.