
die Prüfung über das Verbot einer Partei obliegt in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht.
die Prüfung über das Verbot einer Partei obliegt in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht.
Die AFD wird derzeit von den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes beobachtet, hierbei werden Daten gesammelt die für ein Verbotsverfahren von Bedeutung sein könnten.
Parteien haben in unserer Demokratie eine zentrale Funktion für die politische Willensbildung des Volkes (Art. 21 Abs. 1 GG). An ein Parteiverbot sind deshalb hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen zu stellen.
Neben den hohen rechtlichen Hürden, birgt Ihr Begehren hohe politische Gefahren.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.