Frage von Ralf B. • 07.11.2023

Antwort ausstehend von Thomas Seitz parteilos
Die Leistung wird nicht aus der Rentenkasse erbracht. Somit ist der von Ihnen erwähnte Zusammenhang nicht korrekt.
Ich kritisiere scharf, dass es in Deutschland Flüchtlinge erster, zweiter und dritter Klasse gibt. Außerdem kritisiere ich scharf, dass das Rentenniveau für die Rentnerinnen und Rentner, die Jahrzehnte lang eingezahlt haben, herabgesetzt wurde, so dass viele an der Grenze zur Armut leben müssen.
In dem von Ihnen geschilderten Umstand handelt es sich um hilfsbedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen bestehender Erwerbsminderung auf längere oder gar unbestimmte Zeit ihren Lebensunterhalt nicht aus der eigenen Erwerbstätigkeit bestreiten können.
Der Bund hat diese Entscheidung im April 2022 getroffen.