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Die SPD unterstütz das Verbotsverfahren und setzt sich in Gesprächen mit anderen Fraktionen dafür ein. Wichtig ist aber auch zivilgesellschaftlicher Druck.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe dazu auf dieser Plattform bereits an anderer Stelle geantwortet. Sie finden meine Antwort hier:
Das Niedersächsische Kultusministerium empfiehlt den Einsatz von Open-Source-Programmen, setzt den Schulen hier aber keine verpflichtenden Vorgaben. Die Entscheidung, welche Systeme und Programme im Unterricht genutzt werden, liegt in der Eigenverantwortung der Schulen und ihrer Schulträger – sie wissen am besten, welche Lösungen vor Ort praktikabel und pädagogisch sinnvoll sind.
Da der Staatsgerichtshof den Gesetzgeber verpflichtet hat, die Wahlkreiseinteilung bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2027 zu überarbeiten, ist diese Gesetzesänderung nun erforderlich