Antwort 01.12.2025 von Frauke Heiligenstadt SPD
Das Kabinett hatte sich jedoch aus folgenden – für mich auch nachvollziehbaren Gründen – für die Berücksichtigung ausschließlich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten entschieden. Dafür sind drei Punkte maßgeblich und handlungsleitend:
