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(...) Hinsichtlicht des Exports von Elektroschrott unterliegt Deutschland sowohl den Regelungen des Basler Übereinkommens und des OECD-Ratsbeschlusses zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen als auch den Regelungen der EU zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Letztere sind - im Allgemeinen - in der Verordnung über die Verbringung von Abfällen und - im Besonderen - in der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (der so genannten "WEEE-Richtlinie: Waste Electrical and Electronic Equipment") festgelegt. Im Basler Übereinkommen und im OECD-Beschluss sind Klassifizierungen von Abfällen je nach Gefährlichkeitsgrad aufgeführt. (...)

Sehr geehrter Herr Schlüter,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ich im Rahmen des Forums Abgeordnetenwatch keine Stellung beziehe.