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(...) Zivilgesellschaftliche Seenotrettungs- und Flüchtlingsorganisationen, die dort einspringen, wo die europäischen Staaten versagen oder ihre Schutzpflicht sogar wissentlich verweigern, dürfen nicht kriminalisiert werden. Wer Flüchtlinge aus Seenot rettet, muss die Gewissheit haben, dafür nicht bestraft zu werden, denn er handelt im Einklang mit See- und Völkerrecht. Das entlässt die EU und die Mitgliedstaaten jedoch nicht aus ihrer humanitären Pflicht, endlich ein europäisch organisiertes und finanziertes ziviles Seenotrettungssystem aufzubauen. (...)

(...) "Wir wollen eine gemeinsame, einheitliche und verbindliche europäische Außenpolitik für alle Mitglieder der Bundesrepublik Europa (BRE). (...)

Sehr geehrter Herr L.,

(...) Die Abgase werden wir aber leider behalten müssen. Diese gelten nach wie vor nicht als gesundheitsgefährdend, sondern eher höchstens als gesundheitstangierend. (...)
